
Das Bayrische Staatsministerium der Justiz teilt mit ... Gz.47/99 vom 29.4.1999
Der damalige Justizminister Alfred Sauter:
„Inkassounternehmen sind keine Konkurrenz für die Justiz“
Anläßlich der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-
Angesichts der in letzter Zeit zunehmend vorgebrachten Klagen über mangelnde Zahlungsmoral als wirtschaftshemmender Faktor, wies Sauter auf die Beratungen der Europäischen Union über eine Richtlinie zum Zahlungsverzug und die letzte Justizministerkonferenz hin, die sich ebenfalls mit gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral befasst habe. Sauter: „Der wichtigste Schritt zur Hebung der Zahlungsmoral ist aber sicherlich eine wirksame Vollstreckung. Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene 2. Zwangsvollstreckungsnovelle hat hierzu eine wesentliche Grundlage gelegt. Die Vollstreckungsverhandlungen, Pfändung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wurden in der Hand des Gerichtsvollziehers vereinigt. Kurz gesagt: Künftig kann der Gerichtsvollzieher bei einem erfolglosen Pfändungsversuch gleich die eidesstattliche Versicherung abnehmen.
